- 01 Rechtsform und Einkunftsart klären
- 02 Beim Finanzamt anmelden — über ELSTER
- 03 Berufshaftpflicht abschließen — vor dem ersten Dienst
- 04 Honorarvertrag mit dem Träger aushandeln
- 05 Sozialversicherungs-Status klären — BSG und § 23c SGB IV
- 06 Buchhaltung und Rechnungen aufsetzen
- 07 Ersten Dienst antreten
- 08 Fortbildungspunkte und Rezertifizierung im Blick behalten
Rechtsform und Einkunftsart klären
In der nebenberuflichen Notarzt-Tätigkeit bist du Einzelunternehmer:in — das ist die zivilrechtliche Rechtsform, in der du allein und auf eigene Rechnung tätig wirst, ohne Gesellschaft drumherum (Honorarvertrag mit dem Träger der Wache, keine Klinik-Anstellung für diesen Dienst). Steuerlich werden deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit als freiberuflich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingeordnet, weil die ärztliche Tätigkeit zu den Heilberufen und damit zu den freien Berufen zählt. Die beiden Begriffe beschreiben unterschiedliche Aspekte derselben Konstellation: "Einzelunternehmer:in" meint die Rechtsform, "Freiberufler:in" die Einkunftsart — im Alltag werden sie oft synonym verwendet, beide sind hier korrekt.
- Rechtsform-Konsequenz: keine Gesellschaftsgründung nötig, kein Eintrag im Handelsregister, keine Gesellschafterverträge.
- Einkunftsart-Konsequenz: keine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, keine Gewerbesteuer, kein Eintrag im Gewerberegister, keine IHK-Pflichtbeiträge.
- Buchhalterisch reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — keine Bilanzierungspflicht.
Weder die Rechtsform Einzelunternehmer:in noch den Status als freiberuflich Tätige:r musst du irgendwo aktiv „beantragen" — beide ergeben sich automatisch durch die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit auf eigene Rechnung. Der einzige aktive Schritt ist die Meldung beim Finanzamt (Schritt 2).
Beim Finanzamt anmelden — über ELSTER
Auf elster.de meldest du die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das ist ein einmaliger Vorgang — gedacht für den Start, nicht für laufende Meldungen. Etwa vier bis sechs Wochen später bekommst du eine eigene Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit, getrennt von deiner privaten Steuernummer aus der Klinik-Anstellung.
- ELSTER-Konto wird vorausgesetzt. Wenn du das für deine private Steuererklärung schon nutzt, gilt es weiter.
- Im Fragebogen wichtig: voraussichtlicher Jahresumsatz (für die Kleinunternehmer-Frage), Tätigkeitsbeschreibung („Notärztliche Tätigkeit im Rettungsdienst" o.ä.), Bankverbindung für Erstattungen.
- Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG: ankreuzen lohnt sich für die meisten nebenberuflichen Notärzt:innen — Umsatzgrenze 22.000 Euro im Startjahr, 50.000 Euro im Folgejahr. Dann entfallen Umsatzsteuer-Voranmeldungen vollständig.
Die Kleinunternehmer-Entscheidung gilt fünf Jahre. Wenn du absehbar darüber kommen wirst, ist sie nicht die richtige Wahl — dann lieber direkt regelversteuert starten. Die Heilbehandlungs-Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ist davon übrigens unabhängig (siehe Schritt 6).
Berufshaftpflicht abschließen — vor dem ersten Dienst
Die Klinik-Berufshaftpflicht aus deiner Hauptanstellung deckt die nebenberufliche Notarzt-Tätigkeit in aller Regel nicht ab. Du brauchst dafür eine eigene Police — typisch über deinen Berufsverband (Marburger Bund, Hartmannbund) oder einen Versicherer, der ärztliche Risiken zeichnet. Manche Träger der Rettungswache verlangen den Nachweis beim Vertragsabschluss.
- Notfallmedizin muss als Tätigkeit ausdrücklich eingeschlossen sein, nicht nur "ärztliche Tätigkeit allgemein".
- Versicherungssumme im für Personenschäden üblichen Bereich — Personenschäden in der Notfallmedizin können substantiell sein.
- Geltungsbereich prüfen: nur Deutschland, EU, weltweit? Bei Großveranstaltungen mit internationalem Bezug relevant.
Police-Beginn vor dem ersten Dienst-Tag. Ohne Versicherung am Einsatztag stehst du persönlich gerade — das ist der Punkt, den du nicht verschieben willst.
Honorarvertrag mit dem Träger aushandeln
Den Vertrag bekommst du vom Träger der Rettungswache — meist DRK, ASB, Johanniter, eine kommunale Feuerwehr oder eine Hilfsorganisation. Üblich sind Stundenhonorar oder Schichtpauschale, eine Mindest-Dienst-Anzahl pro Monat, und ein Dienstplan, der über die Wache läuft.
- Honorarhöhe vorab mit den Erfahrungswerten des Berufsverbands gegenchecken — die Spannen sind regional unterschiedlich.
- Aufwandsentschädigungen klären: Anfahrt, Wartezeiten, Bereitschaft ohne Einsatz.
- Versicherungs-Klausel lesen: Welche Nachweise verlangt der Träger? Welche Versicherung übernimmt der Träger selbst (z.B. für das Fahrzeug)?
- Statusfeststellungs-Klausel: Manche Verträge sehen eine gemeinsame Anmeldung zur Statusfeststellung vor. Wenn nicht, ist es deine Verantwortung (Schritt 5).
Bei mehreren Trägern in deiner Region hast du Verhandlungsspielraum. Eine zweite Anlaufstelle anzufragen kostet wenig und schärft das Gefühl für realistische Honorare.
Sozialversicherungs-Status klären — BSG und § 23c SGB IV
Das Bundessozialgericht hat am 19. Oktober 2021 in drei Verfahren (B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R) entschieden: Wer im Nebenjob als Notärzt:in im öffentlichen Rettungsdienst tätig ist, ist dabei regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt — wegen Eingliederung in die Organisation des Rettungsdienstes (Aufenthaltspflicht in der Nähe des Notarztfahrzeugs, Ausrück-Zeit, überwiegend fremde Mittel). Dass die Beteiligten von freiberuflicher Tätigkeit ausgingen, ist laut BSG unerheblich.
- Hier wird's juristisch dicht. Und genau hier hilft § 23c Abs. 2 Satz 1 SGB IV: Die Einnahmen aus Notarzt-Tätigkeit im Rettungsdienst sind beitragsfrei, wenn du eine der beiden Voraussetzungen erfüllst.
- Voraussetzung 1: Du übst die Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung mit regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden außerhalb des Rettungsdienstes aus — die typische Klinik-Hauptjob-Konstellation.
- Voraussetzung 2: Du bist daneben zugelassene:r Vertragsärzt:in oder in privater Niederlassung tätig.
- Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, zahlt also in aller Regel keine Beiträge auf den Notarzt-Verdienst — obwohl die Tätigkeit selbst eine Beschäftigung ist. Das BSG hat § 23c Abs. 2 SGB IV in den drei Verfahren ausdrücklich nicht geprüft; die Anwendung der Befreiung im Einzelfall liegt bei den Sozialversicherungsträgern.
Im Zweifel eine Statusfeststellung über die Deutsche Rentenversicherung Bund — vor dem ersten Dienst, nicht nach dem dritten. Das kostet Vorlaufzeit, schützt aber vor späteren Nachforderungen. Eine sozialrechtliche Beratung ist hier sinnvoller als jeder Online-Ratgeber.
Buchhaltung und Rechnungen aufsetzen
Buchhalterisch genügt für die nebenberufliche Tätigkeit die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Belege sammelst du fortlaufend und bewahrst sie zehn Jahre auf (Aufbewahrungsfristen der AO). Rechnungen stellst du an den Träger der Wache, üblicherweise pro Schicht oder zusammengefasst pro Monat.
- Rechnungs-Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Anschriften (deine und die des Trägers), Rechnungsnummer fortlaufend, Leistungsbeschreibung, Datum, Steuerangabe oder Befreiungs-Hinweis.
- Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit — der Hinweis gehört auf jede Rechnung über Notarzt-Einsätze.
- Bei Kleinunternehmer-Regelung zusätzlich der Hinweis „Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG".
- Reine Bereitschaft auf Veranstaltungen ohne konkrete Behandlung ist umsatzsteuerlich weniger eindeutig — das gehört im Zweifel mit einer Steuerberatung durchgesprochen.
Für wenige Rechnungen pro Monat reicht eine saubere Tabelle plus Belegordner. Wer das Volumen wachsen sieht, greift zu einer etablierten Cloud-Buchhaltung — die meisten erzeugen die EÜR direkt aus den erfassten Belegen und haben eine ELSTER-Anbindung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, falls die irgendwann doch nötig wird.
Ersten Dienst antreten
Vor dem ersten Dienst stehen meist ein Briefing mit der Wachenleitung, eine Einweisung in das Notarztfahrzeug und das Klären der lokalen Routinen — Übergabeprotokolle in der Zielklinik, Funkprotokoll, Klinikrouting bei besonderen Verletzungsmustern. Persönliches Material: Stethoskop, gegebenenfalls eigene Diagnostik-Tools, Versicherungs-Nachweis, Personalausweis.
- Erste Dienste laufen oft als Hospitations- oder Doppelbesetzungs-Dienst. Wenn der Träger das nicht aktiv anbietet, ist Nachfragen sinnvoll.
- Dokumentations-System der Wache vor dem Einsatz kennenlernen (Notarzt-Protokoll als Papier, als App, als Tablet).
- Erreichbarkeit zwischen Diensten klären — die meisten Träger erwarten Antwort innerhalb weniger Tage auf Dienstanfragen.
Vergiss bitte nicht, dir vor deinem ersten eigenständigen Dienst die Einweisung auf die genutzten Medizinprodukte dokumentieren zu lassen — das bieten die Träger manchmal auch in ihren Einarbeitungstagen an.
Fortbildungspunkte und Rezertifizierung im Blick behalten
Ärztliche Fortbildung läuft über die Landesärztekammern. Gängiger Rahmen für Vertragsärzt:innen sind 250 CME-Punkte über fünf Jahre (§ 95d SGB V); für angestellte und nebenberuflich tätige Ärzt:innen gelten die Vorgaben der jeweiligen Landesärztekammer — ähnlich, aber im Detail unterschiedlich. Für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verlangen die meisten Kammern zusätzlich eine Rezertifizierung in einem mehrjährigen Rhythmus, mit Inhalten und Fristen je Bundesland.
- CME-Punkte sammeln sich auf medizinischen Kongressen, in zertifizierten Online-Fortbildungen und bei vielen klinik-internen Veranstaltungen.
- Das Punktekonto wird von der Kammer geführt — den Stand findest du im Online-Portal deiner Landesärztekammer.
- Rezertifizierungs-Vorgaben für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gehören in den Kalender, sobald das Datum bekannt ist.
Quartalsweise einen Blick ins Punktekonto wirft kaum Aufwand und verhindert die Last-Minute-Panik im letzten Halbjahr vor Ablauf.
Die acht Schritte als Aufgabenliste in der App
aktuator strukturiert die nebenberufliche Tätigkeit über die drei Phasen — Idee, Gründung als Freiberufler:in, laufender Betrieb. Die Schritte aus dieser Anleitung kommen vorkonfiguriert mit, die wiederkehrenden Pflichten danach automatisch dazu.
Häufige Fragen zum Start in die nebenberufliche Notarzt-Tätigkeit
+ Wie lange dauert die Anmeldung bis zum ersten Dienst?
Realistisch zwischen vier und zwölf Wochen. Den größten Vorlauf braucht das Finanzamt (Schritt 2: vier bis sechs Wochen für die Steuernummer) und gegebenenfalls die Statusfeststellung über die DRV Bund (Schritt 5: mehrere Wochen). Berufshaftpflicht und Honorarvertrag laufen oft parallel und sind in wenigen Tagen erledigt. Wer eilig ist, beginnt mit Schritt 2 zuerst und arbeitet Schritt 1, 3, 4 in der Wartezeit ab.
+ Gilt diese Anleitung auch für niedergelassene Ärzt:innen oder Vertragsärzt:innen?
Die Anleitung ist auf die typische Konstellation Klinik-Hauptjob plus Honorardienste im Rettungsdienst zugeschnitten. Für niedergelassene Ärzt:innen oder Vertragsärzt:innen mit zusätzlichen Notdiensten gilt vieles analog — einzelne Schritte werden dabei leichter: Schritt 1 (Status) ist bereits geklärt, Schritt 5 (Sozialversicherung) fällt unter Voraussetzung 2 des § 23c Abs. 2 SGB IV (Vertragsarzt-Status), und Schritt 8 (Fortbildung) läuft über die bereits bestehende Kammer-Anbindung weiter. Schritt 3 (eigene Berufshaftpflicht für die Notarzt-Tätigkeit) und Schritt 4 (Honorarvertrag mit dem Träger der Wache) sind aber auch in dieser Konstellation neu zu prüfen.
+ Bin ich als Notärzt:in im Rettungsdienst freiberuflich oder gewerblich?
Heilberufe — und damit die ärztliche Tätigkeit — sind freiberuflich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, Gewerbesteuer fällt nicht an. Das gilt auch für nebenberufliche Notdienste auf Honorar-Basis. Die genaue Einordnung deiner spezifischen Konstellation gehört aber in die Hand einer Steuerberatung.
+ Muss ich Umsatzsteuer abrechnen?
Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit. Bei reiner Bereitschaft ohne Behandlung — etwa auf einer Veranstaltung, an der nichts passiert — ist die Einordnung teils strittig. Praktisch bleiben viele nebenberufliche Notärzt:innen zusätzlich als Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG unter der Umsatzgrenze und stellen das Thema dadurch ruhig. Welche Variante für dich passt, klärst du am besten mit einer Steuerberatung.
+ Bin ich sozialversicherungspflichtig, wenn ich nebenher Notdienste fahre?
Das BSG hat am 19. Oktober 2021 in drei Verfahren (B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R) entschieden, dass Notärzt:innen im öffentlichen Rettungsdienst dabei regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind — wegen Eingliederung in die Organisation. § 23c Abs. 2 Satz 1 SGB IV stellt diese Einnahmen aber unter zwei Voraussetzungen beitragsfrei: entweder neben einer Hauptbeschäftigung mit regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden außerhalb des Rettungsdienstes (typischer Klinik-Hauptjob), oder neben einer Tätigkeit als zugelassene:r Vertragsärzt:in oder in privater Niederlassung. Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, zahlt in aller Regel keine Beiträge auf den Notarzt-Verdienst. Welche Variante für deine Konstellation greift, klärst du mit einer sozialrechtlichen Beratung oder über eine Statusfeststellung bei der DRV Bund.
+ Muss ich eine zusätzliche Berufshaftpflicht abschließen?
In aller Regel ja. Die Klinik-Berufshaftpflicht deckt deine Tätigkeit als angestellte:r Klinikärzt:in ab, nicht die nebenberufliche Notarzt-Tätigkeit. Eine eigene Police bekommst du über Berufsverbände wie den Marburger Bund oder Versicherer, die ärztliche Risiken zeichnen. Achte auf den ausdrücklichen Einschluss der Notfallmedizin und eine ausreichende Versicherungssumme für Personenschäden.
+ Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich, und in welchem Rhythmus?
Für niedergelassene Vertragsärzt:innen gilt § 95d SGB V mit 250 CME-Punkten über fünf Jahre. Für angestellte und nebenberuflich tätige Ärzt:innen gelten die Regelungen der jeweiligen Landesärztekammer — die Vorgaben sind ähnlich, aber im Detail unterschiedlich. Für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verlangen die meisten Kammern zusätzlich eine Rezertifizierung in einem mehrjährigen Rhythmus, mit Inhalten und Fristen je Bundesland. Die genauen Vorgaben findest du im Online-Portal deiner Landesärztekammer.
+ Wer schreibt die Rechnungen — ich an den Träger oder umgekehrt?
Üblich ist, dass du als Notärzt:in dem Träger der Rettungswache oder dem Sanitäts-Dienstleister eine Rechnung stellst — meist pro Schicht oder zusammengefasst pro Monat. Pflichtangaben nach § 14 UStG gehören hinein, dazu der Befreiungs-Hinweis nach § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen. Eine Cloud-Buchhaltung erleichtert das, ist aber bei wenigen Rechnungen pro Monat nicht zwingend.
+ Wie hilft aktuator dabei konkret?
aktuator generiert für deine Konstellation als Freiberufler:in eine Aufgabenliste mit genau diesen Schritten — über 100 Vorlagen, durch ein steuerliches Interview an deine Situation angepasst. Wiederkehrende Termine (USt-Voranmeldung falls relevant, EÜR, Berufshaftpflicht-Verlängerung, CME-Stand) erscheinen automatisch im richtigen Rhythmus. Das IPM-Modul (Vision, BSC, OKR) ist Teil von SoloPRO und BusinessPRO; die Aufgabenverwaltung selbst ist dauerhaft kostenlos. aktuator ersetzt keine Steuer- oder Sozialrechtsberatung — es legt die Grundlage, auf der du die Schritte abarbeiten kannst.
Sich zu informieren ist der richtige erste Schritt — und genau dafür ist diese Anleitung gedacht. aktuator legt Wert darauf, dir eine strukturierte Grundlage zu geben, mit der du die Schritte abarbeiten kannst, die zu deiner Konstellation passen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen hängen aber stark von deiner individuellen Situation ab — von der Klinik-Anstellung, vom Träger der Wache, von der Landesärztekammer, von gesetzlichen Änderungen, die wir hier nicht laufend nachhalten können.
Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Solche Beratung kann nur durch entsprechend ausgebildetes und zugelassenes Fachpersonal geleistet werden — Steuerberatung, Sozialrechtskanzlei, dein Berufsverband (z.B. Marburger Bund, Hartmannbund), die Landesärztekammer. Bei konkreten Fragen oder Streitfällen empfehlen wir dringend, eine:n entsprechende:n Fachprofi hinzuzuziehen. Eine Statusfeststellung über die Deutsche Rentenversicherung Bund klärt die Sozialversicherungs-Frage formal — bevor du den ersten Dienst fährst, nicht nach dem dritten.
Den vollständigen Haftungsausschluss findest du hier.